Wirtschaftsverwaltungsrecht

Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehören höchst unterschiedliche Materien, die im Kern allesamt Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts bilden. Ihre Interessen werden auch in diesen Rechtsgebieten von uns optimal wahrgenommen. Wir beraten und vertreten Sie hier z. B. in Verfahren aus den Bereichen der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, des Gaststättenrechts, des Waffenrechts, des Personenbeförderungsrechts, des Ladenschlussrechts, des Umweltrechts, des Straßenrechts u.a.m.