Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Die Kanzlei Prof. Müggenborg unterstützt deutschlandweit Projektträger im Rahmen von Bauleitplanverfahren. Dies gilt vor allem in den schwierigen Fällen, wo es  darum geht, vorhandene Industrieparks oder Hafengebiete, in denen sich bereits ein erhebliche Bestand an Gewerbebetrieben befindet, zu überplanen. Die Kanzlei Prof. Müggenborg verfügt hierzu etwa auch über Erfahrungen bei der Lärmkontingentierung nach DIN 45 691, mit deren Hilfe häufig alleine eine Fortentwicklung solcher Gebiete gelingen kann.

Besondere Brisanz hat in diesem Bereich die Mücksch-Rechtsprechung des EuGH aus 2011 und des Bundesverwaltungsgerichts aus 2011/12 erhalten, wonach zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftigen Gebieten und öffentlich genutzten Gebäuden ein angemessener Abstand (Sicherheitsabstand) einzuhalten ist, den der Gesetzgeber weder im BImSchG noch in er Störfall-Verordnung näher bestimmt hat. Zunächst sollte das in einer neuen Verwaltungsvorschrift (TA Abstand) konkretisiert werden; diese ist aber bei einem Planspiel  im August 2020 gescheitert. Seitdem hat das Umweltministerium seine Bemühungen um eine Konkretisierung eingestellt. Die Praxis behilft sich daher weiterhin mit dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit KAS-18, in dem für den Planungsfall Abstände nach vier verschiedenen Abstandsklassen vorgeschlagen werden. Ergänzt wurde dieser Leitfaden durch den Leitfaden KAS-33 über die angemessenen Sicherheitsabstände im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Sicherheitsabstände dürfen aber nach der Rechtsprechung unterschritten werden, sofern "sozio-ökonomische Gründe" dafür sprechen. Auch diese sozio-ökonomischen Gründe hat der Gesetzgeber nicht konkretisiert und so  viel Rechtsunsicherheit zurück gelassen, unter der Betriebe ebenso leiden wie die Verwaltungsmitarbeiter. Wir erarbeiten mit Ihnen und der Verwaltung daher im Einzelfall tragfähige Lösungen, denn - und das hat die Rechtsprechung gezeigt - entscheidend ist am Ende eine nachvollziehbare Begründung des gefundenen Ergebnisses. Dazu steht auch das Team der Störfallexperten bereit. 

Aber auch die Begleitung in einzelnen Baugenehmigungsverfahren, der Durchsetzung oder Abwehr nachbarschaftlicher Schutzansprüche, etwa gegenüber Windenergieanlagen, Biogas- oder sonstigen störenden Anlagen, gehört zum Arbeitsgebiet der Kanzlei Prof. Müggenborg. Nicht selten geht es auch um die Abwehr heranrückender Bauvorhaben, z, B, des Wohnungsbaus, der gerade durch den Bau-Turbo des § 246e BauGB erleichtert wird. Hier gilt es im Interesse der Standortsicherung Ihres Unternehmens solche Genehmigungen abzuwehren. 

Im Bauplanungsrecht begleiten wir Kommunen im Rahmen der Planung bzw. Vorhabenträger im Rahmen von Vorhaben- und Erschließungsplänen. Die Kanzlei Prof. Müggenborg verfügt hier über ausgewiesene Expertise in komplexen und großen Planungsverfahren.

Im Bauordnungsrecht unterstützen wir Sie in jeder denkbaren Konstellation, sei es, dass Sie mit der Behörde um die Erteilung einer Baugenehmigung streiten oder unverhältnismäßige Nebenbestimmungen abwehren wollen, oder sei es, dass Sie sich als Nachbar durch ein Bauvorhaben gestört fühlen und dieses abwehren wollen oder zumindest den Erlass Sie schützender Beschränkungen oder Nebenbestimmungen erreichen wollen.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in diesem Bereich in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Wo es sich anbietet, werden wir Sie auch auf bestehende zivilrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten hinweisen und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln.

Wo sich der Abschluss städtebaulicher Verträge anbietet, werden wir ebenfalls unsere Expertise einbringen, um Ihrer Rechtsposition bestmöglich zum Durchbruch zu verhelfen.