RA Prof. Dr. Müggenborg ist Mitkommentator des KrWG-Kommentars von Schink/Verstyl, 1. Aufl 2012, erschienen im Lexxion Verlag, Berlin.

Kreislaufwirtschaftsrecht

Seit dem Einstieg in die Kreislaufwirtschaft mit dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG im Jahre 1994 hat das Abfallrecht eine dynamische Entwicklung durchlaufen, die am 1.6.2012 mit dem Inkrafttreten des KrWG ihren vorläufigen Abschluss gefunden hat, aber gewiss noch nicht zu einem Ende gelangt ist. Hier berät die Kanzlei Prof. Müggenborg Unternehmen zu allen anstehenden Rechtsfragen wie z. B. bei Fragen des Umgangs mit Abfällen einschließlich des Nachweisverfahrens und der Abfallverbringung ins Ausland bzw. der Einfuhr von Abfällen zur Entsorgung nach Deutschland und den Anzeige- und Genehmigungspflichten im Zusammenhang mit dem Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen. .

Das Abfallrecht wird maßgeblich durch das europäische Recht geprägt. Immer wieder ist es die Rechtsprechung des EuGH, die zur Klärung auch national umstrittener Rechtsfragen entscheidend beiträgt. Die Kanzlei Prof. Müggenborg ist auf diesen Gebieten Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle abfallrechtlichen Problemstellungen, die sich in einem Unternehmen ergeben können, angefangen von der richtigen Wahl des Entsorgungsweges, der schwierigen Abgrenzung von Abfällen, Produkten und Nebenprodukten sowie von Abfällen zur Verwertung von solchen zur Beseitigung, über das abfallrechtliche Nachweisverfahren, die Notifizierung bis hin zur Begleitung in nachgeschalteten Kontrollverfahren, etwa auch im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.