RA Prof. Dr. Müggenborg ist Mitkommentator des KrWG-Kommentars von Schink/Verstyl, 1. Aufl 2012, erschienen im Lexxion Verlag, Berlin.

Kreislaufwirtschaftsrecht

Seit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Mitte der 1990er Jahre hat sich das deutsche Abfallrecht zu einem eigenständigen und hochdifferenzierten Rechtsgebiet entwickelt. Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1. Juni 2012 wurde dieser Wandel hin zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft rechtlich neu geordnet – die Weiterentwicklung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung, insbesondere auf europäischer Ebene, ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg berät Unternehmen in allen abfallrechtlichen Fragen, unter anderem zum rechtssicheren Umgang mit Abfällen, einschließlich Einstufung, Verantwortlichkeiten und Dokumentation, dem Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle und der ordnungsgemäßen Entsorgung,der Abfallverbringung ins Ausland sowie der Einfuhr von Abfällen zur Entsorgung nach Deutschland, den Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen (insbesondere nach §§ 53, 54 KrWG und AbfAEV).

Das deutsche Abfallrecht wird maßgeblich durch das europäische Recht geprägt. Die Abfallrahmenrichtlinie und weitere EU-Vorgaben definieren zentrale Begriffe wie Abfall, Nebenprodukt, Ende der Abfalleigenschaft, die fünfstufige Abfallhierarchie sowie die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung.

Immer wieder trägt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entscheidend zur Klärung auch national umstrittener Fragen bei – etwa zur Einstufung bestimmter Stoffströme als Abfall, zur Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung oder zur Abfallverbringung und den damit verbundenen Kontrollmechanismen.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg verfolgt diese Entwicklungen fortlaufend und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die wahl des richtigen Entsorgungsweges unter Beachtung der Abfallhierarchie, die anspruchsvolle Abgrenzung von Abfällen, Produkten und Nebenprodukten, die Unterscheidung zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung im Sinne des KrWG.

Unternehmen sehen sich im Abfallrecht nicht nur mit materiell‑rechtlichen Anforderungen konfrontiert, sondern auch mit komplexen Verfahrenspflichten iwe dem Abfallnachweisverfahren und elektronische Nachweise, dem Notifizierungsverfahren nach der Abfallverbringungsverordnung bei grenzüberschreitenden Entsorgungswegen und den Überwachungs‑ und Kontrollverfahren der zuständigen Behörden.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg begleitet Sie bei der Gestaltung abfallrechtlicher Prozesse im Unternehmen, in aufsichtsrechtlichen Verfahren und behördlichen Kontrollen, sowie – falls erforderlich – in nachgeschalteten Verfahren, einschließlich der Verteidigung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen abfallrechtlicher Verstößen. Damit erhalten Unternehmen eine umfassende, praxisnahe und rechtssichere Begleitung in allen Fragen des deutschen und europäischen Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts.