Privates Baurecht

Das Baugeschehen ist mit besonderen Risiken verbunden. Hier beraten wir Bauträger und Bauunternehmen bei der Entwicklung von Verträgen und der Abwicklung von Gewährleistungsfällen. Hierbei gilt es die jeweiligen Besonderheiten von BGB-Werkverträgen und VOB-Verträgen zu kennen und zu berücksichtigen.

Gemeinsam mit dem Tätigkeitsfeld des öffentlichen Baurechts ist die Kanzlei Prof. Müggenborg so in der Lage, Projekte von ihrer Entwicklung über die Realisierung bis hin zur Abwicklung zu begleiten.