Privates Baurecht

Bauprojekte sind mit besonderen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden. Die Kanzlei Prof. Müggenborg berät Bauträger und Bauunternehmen bei der Gestaltung belastbarer Verträge sowie bei der rechtssicheren Abwicklung von Gewährleistungsfällen.

Dabei ist eine sorgfältige Unterscheidung der vertraglichen Grundlagen entscheidend: Wir kennen und berücksichtigen die jeweiligen Besonderheiten von BGB‑Werkverträgen und VOB‑Verträgen – insbesondere im Hinblick auf Leistungsbeschreibung, Abnahme, Mängelrechte und Verjährung – und sorgen dafür, dass Ihre Projekte vertraglich klar strukturiert und bestandsfest aufgesetzt sind.

Gemeinsam mit dem Tätigkeitsfeld des öffentlichen Baurechts ist die Kanzlei Prof. Müggenborg in der Lage, Bauvorhaben ganzheitlich zu begleiten – von der Projektentwicklung und Genehmigungsphase über die Realisierung auf der Baustelle bis hin zur Abnahme, Gewährleistung und streitigen Auseinandersetzung vor Gericht.