Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht

Das Führen von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gehört zu den Kernmaterien der anwaltlichen Befassung mit dem Verwaltungsrecht. Wir entwickeln hier gemeinsam mit Ihnen die jeweils passende Strategie. In manchen Fällen genügt es nicht, nur Klage zu erheben, es bedarf häufig auch ergänzender Verfahren, etwa solcher des einstweiligen Rechtsschutzes. Ein enger Bezug kann auch zu Amtshaftungsklagen bestehen, die vor den Zivilgerichten zu führen sind.

RA Prof. Dr. Müggenborg unterliegt als Fachanwalt für Verwaltungsrecht einer von der Rechtsanwaltskammer Köln kontrollierten Pflicht zur jährlichen Fortbildung, der er im weit über das gesetzliche Maß von 15 Stunden pro Jahr geforderten Umfang nachkommt.