Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsrechtliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gehören zu den Kernbereichen der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei Prof. Müggenborg. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für jedes Verfahren eine passende Prozessstrategie – von der sorgfältigen Analyse des angegriffenen Verwaltungsakts über die Auswahl der richtigen Klageart bis hin zur Einbindung ergänzender Rechtsschutzinstrumente.

In vielen Fällen reicht es nicht aus, lediglich Anfechtungs‑ oder Verpflichtungsklage zu erheben. Häufig ist es sinnvoll, zusätzliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (z.B. Anträge auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, einstweilige Anordnungen) zu nutzen, um betriebliche Projekte oder Investitionen vorläufig zu sichern. Zudem bestehen oft enge Bezüge zu Amtshaftungs‑ und Schadensersatzklagen, die vor den Zivilgerichten zu führen sind und strategisch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren abgestimmt werden sollten.1

RA Prof. Dr. Hans‑Jürgen Müggenborg unterliegt als Fachanwalt für Verwaltungsrecht der nach der Fachanwaltsordnung vorgeschriebenen jährlichen Fortbildungspflicht von mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr und Fachgebiet (§ 15 FAO). Diese Fortbildung wird von der Rechtsanwaltskammer Köln überwacht und von Prof. Müggenborg seit Jahren deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erfüllt.

Für Mandanten bedeutet dies: Sie profitieren in verwaltungsrechtlichen Verfahren von laufend aktualisiertem Fachwissen, praxisbewährter Prozessstrategie und einer höchsten fachlichen Qualifikation, die regelmäßig überprüft und fortentwickelt wird und die darüber hinaus in vielen Veröffentlichungen für jedermann sichtbar wird.