Fachplanungsrecht

FFachplanungsrechtliche Verfahren – etwa nach Straßen‑ oder Wasserrecht – sind regelmäßig eng mit umweltrechtlichen Fragestellungen verknüpft. Genehmigungs‑ und Planfeststellungsverfahren müssen dabei nicht nur fachlich überzeugend, sondern auch rechtssicher gestaltet werden, um spätere Anfechtungen vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden oder jedenfalls deutlich zu erschweren.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg begleitet Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Projektträger in diesen Verfahren – bei Bedarf in enger Abstimmung mit externen Planungsbüros und Gutachtern. Wir stellen sicher, dass

  • die gesetzlichen Vorgaben der Fachplanung (z.B. Straßen‑ und Wasserrecht) sowie
  • die umweltrechtlichen Anforderungen (Immissionsschutz‑, Wasser‑, Naturschutz‑ und Störfallrecht)

von Beginn an berücksichtigt werden und das Verfahren so strukturiert ist, dass die Planung eine möglichst hohe Bestandsfestigkeit gegenüber gerichtlichen Kontrollen erreicht.

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Hafenrecht und in fachplanungsrechtlichen Verfahren im Hafenbereich. Die 17 deutschen Seehäfen und rund 250 Binnenhäfen bilden zentrale Knotenpunkte der weltweiten Transport‑ und Lieferketten. Planung, Erweiterung und Betrieb dieser Standorte werfen komplexe bau‑ und fachplanungsrechtliche, umweltrechtliche (insbesondere Immissionsschutz‑, Wasser‑ und Störfallrecht) sowie technikrechtliche Fragen auf. Typische Themen sind unter anderem:

  • Planfeststellungsverfahren zum Neubau oder zur Änderung von Hafenanlagen und Wasserstraßen,
  • Abgrenzung von Hauptanlagen und Nebeneinrichtungen im Sinne der 4. BImSchV,
  • die immissionsschutzrechtliche Einstufung und Betreiberzuordnung von Krananlagen und Umschlagseinrichtungen,
  • Störfallrechtliche Anforderungen bei der Ansiedlung oder Erweiterung von Gefahrstoff‑ und Logistikanlagen im Hafen (Seveso‑/Störfall‑Betriebsbereiche).

Gerade im Hafenbereich spielt das Technikrecht eine zentrale Rolle, etwa bei Planung, Errichtung und Änderung von Krananlagen. Hier handelt es sich durchgehend um CE‑kennzeichnungspflichtige Maschinen mit einem komplexen Zusammenspiel von Produktsicherheitsrecht, Maschinenrichtlinie/EU‑Maschinenverordnung und Betriebssicherheitsrecht.

RA Prof. Müggenborg beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit fachplanungs‑ und umweltrechtlichen Fragestellungen im Hafenbereich, insbesondere zu Betreiberverantwortung für Hafenkräne und Umschlaganlagen, Immissionsschutz‑ und Lärmkontingentierung in Hafenarealen, störfallrechtlichen Anforderungen bei Hafenerweiterungen und Ansiedlung neuer Betriebe. Im Jahr 2012 hat er den „Deutschen Hafenrechtstag“ initiiert, der von der Umweltakademie Fresenius mehrfach durchgeführt wurde und als Fachplattform für Entwicklungen im Hafen‑, Umwelt‑ und Technikrecht dient.

Im Handbuch Straßenrecht von Siegel/Treudl, 1. Aufl. 2025 Beck-Verlag, hat Prof. Müggenborg die Kapitel “Immissionsschutzrecht bei Straßen”  und “Bodenschutz und Altlastenrecht” geschrieben.