Das europäische Chemikalienrecht, vor allem geregelt in der REACH-Verordnung und national im Chemikaliengesetz, stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Recht funktioniert nach dem Grundsatz "No data, no market", d. h. es ist verboten, nicht registrierte Stoffe in der EU zu erzeugen oder in die EU einzuführen, wobei es Fristen gibt, die bis in das Jahr 2018 reichen. Hierbei berät RA Prof. Dr. Müggenborg Unternehmen in den vielfältigen Anwendungsfragen, die diese neue und umfangreiche EU-Verordnung immer wieder bietet.
RA Prof. Dr. Müggenborg war als Geschäftsführender Gesellschafter der REACH Only Representative Services GmbH verstärkt mit den Fragen des Imports von Chemikalien aus dem außereuropäischen Ausland in die EU befasst. Für solche Importeure übernahme seine Gesellschaft die Funktion des "only representative" im Sinne von Art 8 der REACH-Verordnung und regelte den Behördenkontakt zur ECHA in Helsinki.
Die Kanzlei Prof. Müggenborg arbeitet auf diesem Gebiet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um die zugrunde liegenden Fragen chemischer Natur richtig beantworten zu können. Über das ChemG und die Gefahrstoffverordnung weist dieses Rechtsgebiet zudem enge Bezüge zum Arbeitsschutzrecht auf, wo ergänzend die TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) heranzuziehen sind.
Ein weiteres spezieller Rechtsgebiet ist das Gefahrguttransportrecht, das teilweise mit einer abweichenden Systematik arbeitet und das vom Chemikaliengesetz ausgenommen ist (§ 2 Abs. 5 ChemG). Auch auf diesem Gebiet berät die Kanzlei Prof. Müggenborg und unterstützt Unternehmen und Betroffene bei allen anstehenden Rechtsfragen.