

























RA Prof. Dr. Müggenborg nimmt zu diesen Themen zwei Lehraufträge an der RWTH Aachen und der Universität Kassel wahr und schult Studierende in den Grundlagen von Managementsystemen.
Organisationsrechtliche Fragestellungen stehen in vielen Unternehmen zu Recht ganz oben auf der Agenda. Der Unternehmensleitung obliegt die nicht delegierbare Aufgabe, eine Organisation aufzubauen und zu erhalten, die die einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllt und den Markterwartungen an Qualität und Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen gerecht wird. Das betrifft auch das Arbeitsschutzmanagement, das Notfallmanagement, die Beauftragtenorganisation und die Qualitätssicherung Ihrer Produkte.
Erforderlich ist ein Managementsystem, das sicherstellt, dass alle für das Unternehmen relevanten Pflichten rechtzeitig erkannt, klar zugeordnet, organisatorisch umgesetzt und wirksam überwacht werden.
Nur so lassen sich Konflikte mit Behörden und geschädigten Dritten ebenso vermeiden wie persönliche Risiken für die Unternehmensleitung und für jeden einzelnen Mitarbeiter im Rahmen seines Verantwortungsbereichs – insbesondere mit Blick auf Straf‑ und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Organisations‑ und Aufsichtspflichten, §§ 30, 130 OWiG, § 31 BGB).
Im Rahmen von Compliance‑Checks rücken diese Themen in vielen Unternehmen in den Mittelpunkt und führen häufig zur Einrichtung eines Compliance‑Officers. Die Kanzlei Prof. Müggenborg berät Sie
auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur weitreichenden strafrechtlichen Verantwortung von Compliance‑Beauftragten als möglichen Garanten für die Verhinderung von Unternehmensstraftaten. Eine externe Sicht ist hier oft entscheidend, um bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Darüber hinaus berät die Kanzlei Prof. Müggenborg auf allen Ebenen der Implementierung von Managementsystemen, sei es Einzelsysteme wie Umwelt‑, Arbeitsschutz‑, Notfall‑ oder Qualitätsmanagement und die Beauftragtenorganisation, oder integrierte Managementsysteme (IMS), bei denen alle Teilbereiche unter einem einheitlichen organisatorischen Dach gebündelt werden. Integrierte Systeme reduzieren den Dokumentationsaufwand und helfen, Widersprüche zwischen Einzelsystemen zu vermeiden. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit externen Unternehmensbartenr/-innen zusammen und kann daher auch Empfehlungen für Organisationstools zur Unternehmensorganisation asusprechen.
Und sollte es trotz sorgfältiger Organisation zu behördlichen Verfahren, Schadensfällen oder straf‑ bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungen kommen, unterstützt die Kanzlei Prof. Müggenborg Sie bei der Bewältigung dieser kritischen Situationen – mit dem Ziel, eine für Sie möglichst günstige Lösung zu erreichen. Dazu gehören auch die Verhandlungen und die Korrespondenz mit bestehenden Versicherern (etwa D&O‑ und Haftpflichtversicherungen), um Deckungsfragen und Kostenübernahmen zu klären.