RA Prof. Dr. Müggenborg nimmt zu diesen Themen zwei Lehraufträge an der RWTH Aachen und der Universität Kassel wahr und schult Studierende in den Grundlagen von Managementsystemen.

Recht der Unternehmensorganisation, Compliance

Organisationsrechtliche Fragestellungen stehen in vielen Unternehmen oft zu Recht an oberster Stelle. Der Unternehmensleitung obliegt die nicht delegierbare Aufgabe, eine Organisation im eigenen Unternehmen aufzubauen und zu unterhalten, die allen rechtlichen Anforderungen und den Erwartungen des Marktes an die Qualität der Erzeugnisse gerecht wird. Es gilt hier ein Management aufzubauen, das gewährleistet, dass alle für das Unternehmen relevanten Pflichten erkannt, organisatorisch umgesetzt und überwacht werden. Nur so vermeidet das Unternehmen Ärger mit Behörden und mit geschädigten Dritten und nur so vermeidet die Unternehmensleitung und jeder einzelne Mitarbeiter im Rahmen seines Verantwortungsbereichs Ärger mit den Strafverfolgungsorganen.

Im Rahmen von Compliance-Checks steht dieses Thema bei vielen Unternehmen auf der Tagesordnung und ist Veranlassung, Compliance Officer im Unternehmen zu installieren. Die Kanzlei Prof. Müggenborg berät bei der Gestaltung der Verträge, bei denen auf eine möglichst exakte Aufgabenbeschreibung zu achten ist, nachdem der Bundesgerichtshof dem Compliance Officer eine weitgehende strafrechtliche Verantwortung für die Verhinderung von Straftaten im Unternehmen zuerkannt hat, und ebenso bei den vielfältigen Aufgaben, die der Compliance Officer zu erfüllen hat. Gerade dabei ist die Sicht eines externen Beraters oft wichtig, um die eigene Sicht der Dinge zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg berät auf allen Ebenen der Implementierung von Managementsystemen, sei es, dass es um Einzelsysteme wie Umweltmanagement, Arbeitsschutzmanagement, Notfallmanagement, die Beauftragtenorganisation oder um die Qualitätssicherung geht oder um sog. integrierte Managementsysteme, bei denen alle Teilthemen unter dem einheitlichen Dach eines Organisationssystems gebündelt werden (was den Dokumentationsaufwand erheblich reduziert und Widersprüche zwischen den Einzelsystemen vermeidet). Die Kanzlei arbeitet dabei eng mit dem sofware-gestützten System "Gutwin" zusammen.

Und sollte es dennoch zu dem angesprochenen Ärger kommen, dann unterstützen wir Sie bei der Bewältigung dieser kritischen Situation. Dabei ist es unser Bestreben, eine für Sie möglichst günstige Lösung zu erreichen. Dies schließt auch die Verhandlungen und Korrespondenz mit einer eventuell bestehenden Versicherung mit ein.