Prof. Dr. Müggenborg lehrt das Umweltstraf- und -ordnungswidrig-keitenrecht an der Universität Kassel und an der RWTH Aachen.

Bergrecht

Vom Grundabtretungsverfahren über das Enteignungsverfahren bis hin zu den Verfahren auf Zulassung von Betriebsplänen, Rahmenbetriebsplänen, Sonderbetriebsplänen und Abschlussbetriebsplänen unterstützen wir Sie bei Ihren bergrechtlichen Vorhaben. Eine besondere jahrelange Erfahrung besitzt die Kanzlei Prof. Müggenborg bei der Betreuung von Versatzbergwerken (hier bestehen besondere Querbezüge zum Abfallrecht). Tätig sind wir auch bei artverwandten Projekten wie etwa immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Steinbrüche oder Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz NRW.

Ferner verfügt die Kanzlei Prof. Müggenborg über zahlreiche Erfahrungen im Bereich des Bergschadensrechts und dies sowohl nach dem BBergG als auch nach dem BergG der ehemaligen DDR. Hier setzen wir entweder Bergschadensansprüche von Geschädigten durch oder unterstützen Bergbaubetriebe bei der Abwehr bzw. bei der Abwicklung von Bergschadensansprüchen. Häufig gibt es dabei Abgrenzungsfragen zur BGB-Deliktshaftung zu klären, die bei einer Verletzung von Gewässerunterhaltungspflichten eingreift. So kommentiert RA Prof. Müggenborg wesentliche Teile des Bergschadensrechts im neuen BBergG-Kommentar von Walter Frenz. 

Als anerkannter Fachmann wird RA Prof. Dr. Müggenborg auch bei Geothermieprojekten beratend tätig.

Einen besonderen Stellenwert hat dieser Rechtsbereich seit dem Jahr 2004 auch durch die Lehrtätigkeit von RA Prof. Dr. Müggenborg an der Bergbaufakultät der RWTH Aachen (heute: Rohstoffingenieurwesen genannt) erhalten. Zudem ist Prof. Müggenborg Co-Autor des neuer BBergG-Kommentars von Walter Frenz, der 2019 in 1. Auflage im Erich Schmdt Verlag erchienen ist. 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an unter 0241 / 9367-3300 oder schreiben mir eine E-Mail unter info@revhtsanwalt-mueggenborg.de!