Europäisches Inverkehrbringungsrecht

Für den Bereich des Inverkehrbringungsrechts, der notwendigen CE-Kennzeichnung nach Maschinen-RL und demnächst der Maschinen-VO, NiederspannungsRL und dgl. sowie die sich anschließenden Fragen der Produkt- und Produzentenhaftung ist die Kanzlei Prof. Müggenborg Ihr richtiger Ansprechpartner.

RA Prof. Dr. Müggenborg berät auch im Bereich des europäischen Inverkehrbringungsrechts nach dem sog. New Approach. Hier geht es um Fragen aus der Maschinen-RL und verwandter Richtlinien wie der EMV-RL, der Niederspannungs-RL, der Druckbehälter-RL, der Bauprodukte-RL usw. sowie um die nationalen Umsetzungsnormen wie das ProdSG und die dazugehörigen Rechtsverordnungen. Produzenten müssen auch die produktbezogenen Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der REACH-Verordnung 1907/2006 einhalten, wollen sie nicht in Konflikt mit der Marktüberwachung oder in eine Haftungssituation geraten. 

Ist Ihr Unternehmen nicht CE-sicher, dann kann Sie das schnell in die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung, von Problemen mit der Marktaufsicht und, sollten Menschen durch Ihr Produkt zu Schaden gekommen sein, sogar in die Gefahr eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung bringen. Bei solchen Probleme berät und vertritt die Kanzlei Prof. Müggenborg Sie in den entsprechenden Auseinandersetzung mit dem Ziel, für Sie ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.

Immer häufiger vertritt die Kanzlei Prof. Müggenborg auch die Marktausichtbehörden in Verfahren, die gegen ihre Anordnungen angestrengt werden und bei denen es oft um technische Feinheiten aus den unterschiedlichen Produkt-Richtlinien wie zuletzt der Waagen-RL 2014/31/Eu geht. .