Europäisches Inverkehrbringungsrecht

Für den Bereich des Inverkehrbringungsrechts, der notwendigen CE-Kennzeichnung nach Maschinen-RL, NiederspannungsRL und dgl. sowie die sich anschließenden Fragen der Produkt- und Produzentenhaftung ist die Kanzlei Prof. Müggenborg Ihr richtiger Ansprechpartner.

RA Prof. Dr. Müggenborg berät auch im Bereich des europäischen Inverkehrbringungsrechts nach dem sog. New Approach. Hier geht es um Fragen aus der Maschinen-RL und verwandter Richtlinien wie der EMV-RL, der Niederspannungs-RL, der Druckbehälter-RL, der Bauprodukte-RL usw. sowie um die nationalen Umsetzungsnormen wie das ProdSG und die dazugehörigen Rechtsverordnungen. Produzenten müssen auch die produktbezogenen Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der REACH-Verordnung 1907/2006 einhalten, wollen sie nicht in Konflikt mit der Marktüberwachung oder in eine Haftungssituation geraten. 

Gemeinsam mit CExert beurteilen wir Ihr Unternehmen daraufhin, ob alle einschlägigen technischen Normen bei der Konstruktion beachtet werden und ob die Organisation Ihres Unternehmens insgesamt in der Lage ist, CE-konforme und damit sichere Produkte zu erzeugen. Wie ist der Kenntnisstand Ihrer Konstrukteure, soweit es um aktuelle technische Produktnormen geht? Wie gut funktioniert Ihre Produktbeobachtung und genügt sie den rechtlichen Anforderungen?

Ist Ihr Unternehmen nicht CE-sicher, dann kann Sie das schnell in die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung, von Problemen mit der Marktaufsicht und, sollten Menschen durch Ihr Produkt zu Schaden gekommen sein, sogar in die Gefahr eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung bringen. Bei solchen Probleme berät und vertritt die Kanzlei Prof. Müggenborg Sie in den entsprechenden Auseinandersetzung mit dem Ziel, für Sie ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.