Sonstige Rechtsgebiete

Neben den engeren Kernmaterien des Umwelt- und Technikrechts befassen wir uns auch mit den inhaltlich naheliegenden Nachbargebieten, namentlich dem Bau- und Architektenrecht sowie dem Haftungsrecht, dem europäischen Inverkehrbringungsrecht, das etwa die Pflicht enthält, nur CE-konforme Maschinen und Produkte in den Verkehr zu bringen, u. a. m.

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