Europäisches Umwelt- und Technikrecht

Das europäische Umwelt- und Technikrecht ist längst dabei, das deutsche Umweltrecht zu dominieren. Etwa 80 % des deutschen Umweltrechts sind von europarechtlichen Vorschriften initiiert. Zumeist mussten EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. In einigen Bereichen gelten europäische Verordnungen (z. B. im Abfallverbringungsrecht, im EMAS-System, im Chemikalienrecht nach der REACH-Verordnung usw.). Große Bedeutung hat das europäische Recht auch im Verbraucherschutzrecht und im Produktbereich (Maschinen-Richtlinie).

Eine solide Kenntnis der europarechtlichen Implikationen ist daher auf nahezu allen Fachgebieten des Umwelt- und Technikrechts unverzichtbar. Immer wieder müssen deutsche Vorschriften richtlinienkonform ausgelegt werden oder es geht um die Frage, ob eine nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ins deutsche Recht umgesetzte Richtlinie ausnahmsweise direkt anzuwenden ist. Die Kanzlei Prof. Müggenborg befasst sich intensiv immer auch mit diesen europarechtlichen Einwirkungen auf unser nationales Recht, um Ihre Interessen sachgerecht wahrnehmen zu können.

RA Prof. Dr. Müggenborg befasst sich immer wieder mit neuen und erst geplanten EU-Richtlinien und -Verordnungen im Rahmen seiner Tätigkeit für den Umweltrechtsausschuss des DAV und im Rahmen seiner Vortragstätigkeiten.

Auch in der Universitätsausbildung, an der sich RA Prof. Dr. Müggenborg intensiv beteiligt, nimmt das Europarecht einen breiten Raum ein. Das Europarecht hat auch in den Publikationen der Kanzlei einen hohen Stellenwert.