Europäisches Umwelt- und Technikrecht

Europäisches Umwelt- und Technikrecht prägt heute weite Teile des deutschen Umweltrechts. In zentralen Bereichen – etwa Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, Chemikalienrecht oder Produkt‑ und Anlagensicherheit – bilden EU‑Richtlinien und Verordnungen den rechtlichen Rahmen, den der deutsche Gesetzgeber umsetzt und fortentwickelt.1

Ein großer Teil des deutschen Umweltrechts beruht auf europarechtlichen Vorgaben. Das gilt insbesondere für:

  • EU‑Richtlinien, die in deutsches Fachrecht (z.B. BImSchG, KrWG, WHG, ProdSG) umgesetzt werden müssen und dort Maßstab für richtlinienkonforme Auslegung sind
  • EU‑Verordnungen, die unmittelbar gelten, etwa
    • im Abfallverbringungsrecht,
    • im EMAS‑System,
    • im Chemikalienrecht nach der REACH‑ und CLP‑Verordnung,
    • im Bereich Produkt‑ und Anlagensicherheit (z.B. Maschinen‑Richtlinie / EU‑Maschinenverordnung).

Auch das Verbraucherschutz‑ und Produktsicherheitsrecht (u.a. Produktsicherheitsgesetz, REACH, RoHS, Dual‑Use‑Vorschriften) ist eng mit europäischem Recht verzahnt und wirkt unmittelbar in technische Entwicklung, Produktion und Vertrieb hinein.

In nahezu allen Teilgebieten des Umwelt‑ und Technikrechts ist eine sichere Beherrschung der europarechtlichen Implikationen entscheidend:

  • Nationale Vorschriften sind häufig richtlinienkonform auszulegen; Auslegungsgrenzen ergeben sich aus Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der jeweiligen EU‑Norm.
  • Es stellt sich regelmäßig die Frage, ob unzureichend oder verspätet umgesetzte Richtlinien ausnahmsweise unmittelbar anwendbar sind oder zumindest Auslegungsleitbild für Verwaltung und Gerichte bilden.
  • Bindende EU‑Vorgaben können nationale Gestaltungsspielräume begrenzen, etwa im Immissionsschutz, beim produktbezogenen Umweltschutz oder im Emissionshandel.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg befasst sich in Gutachten, Prozessen und Projekten fortlaufend mit diesen europarechtlichen Einflüssen – sowohl im klassischen Umweltrecht (Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, Wasser‑ und Naturschutzrecht) als auch im Technik‑ und Produktsicherheitsrecht (Maschinen‑ und Anlagenrecht, Chemikalien‑ und Gefahrstoffrecht, Energie‑ und Klimarecht). So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen rechtskonform, praxisnah und europarechtsfest vertreten werden.

RA Prof. Dr. Hans‑Jürgen Müggenborg begleitet neue und geplante EU‑Richtlinien und Verordnungen kontinuierlich,

  • als Vorsitzender des Umweltrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV),
  • im Rahmen zahlreicher Vortrags‑ und Fortbildungstätigkeiten für Unternehmen, Verbände und Behörden,
  • sowie durch fachliche Mitwirkung an Kommentaren und Handbüchern zum Umwelt‑ und Technikrecht (u.a. Gemeinschaftskommentar zum BImSchG, Kommentierungen zum KrWG und BNatSchG).

Damit verfügt die Kanzlei über frühen Zugang zu rechtspolitischen Entwicklungen auf EU‑Ebene und kann diese frühzeitig in Ihre Projekte einbeziehen.

Europarecht ist auch ein Schwerpunkt der universitären Lehrtätigkeit von RA Prof. Dr. Müggenborg an der RWTH Aachen. Dort werden die Verzahnung von deutschem Umweltrecht mit EU‑Recht, die Rolle von Richtlinien und Verordnungen sowie aktuelle Entwicklungen (z.B. Industrieemissions‑, Emissionshandels‑ und Chemikalienrecht) vertieft behandelt.

In den Publikationen der Kanzlei – von praxisorientierten Gutachten bis zu wissenschaftlichen Kommentierungen – nimmt das Europarecht einen breiten Raum ein. Zahlreiche Stellungnahmen befassen sich mit REACH, CLP, Abfallverbringungsrecht, Maschinen‑ und Produktsicherheitsrecht sowie der Umsetzung von Seveso‑ und Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht.