Ggf. übernehmen wir auch Ihre Interessen in einem Zwangsverwaltungs- oder Zwangsvollstreckungsverfahren

Forderungseinzug

Selbstverständlich  vertritt die Kanzlei Prof. Müggenborg Sie auch bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, die gegen Sie erhoben werden.

Wir tun dies bei Ansprüchen jeglicher Art, so bei Zahlungsansprüchen, Ansprüchen, mit denen ein Tun oder Unterlassen von Ihnen gefordert wird, bei Herausgabeansprüchen oder Ansprüchen auf Abgabe einer Willenserklärung.

In einem Insolvenzverfahren Ihres Schuldners melden wir Ihre Ansprüche ggf. zur Tabelle an. Leider können aber auch wir aus einem schlechten Schuldner keinen leistungsfähigen und solventen Schuldner machen. Deshalb beraten wir Sie auch bereits vor dem Abschluss wichtiger Verträge, wo solche Situationen noch am ehesten verhindert werden können.