

























Ggf. übernehmen wir auch Ihre Interessen in einem Zwangsverwaltungs- oder Zwangsvollstreckungsverfahren
Die Kanzlei Prof. Müggenborg vertritt Sie konsequent bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, die gegen Ihr Unternehmen erhoben werden.
Wir übernehmen dies für Ansprüche jeglicher Art, insbesondere:
In Insolvenzverfahren Ihrer Schuldner melden wir Ihre Forderungen – soweit dies zweckmäßig ist – ordnungsgemäß zur Tabelle an und prüfen parallel, welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen (z.B. Sicherheiten, Aus- und Absonderungsrechte, Anfechtungssachverhalte). Dabei gilt: Aus einem wirtschaftlich schwachen Schuldner können auch wir keinen leistungsfähigen Schuldner machen – umso wichtiger ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung.
Deshalb beraten wir Sie bereits vor Abschluss wichtiger Verträge, um Ausfallrisiken zu begrenzen, Sicherheiten und Haftungsregelungen rechtssicher zu strukturieren und spätere Streitigkeiten über Forderungen, Einreden und Vertragsverletzungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
So erhalten Sie eine integrierte Begleitung von der präventiven Gestaltung bis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen.