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Erneuerbares Energienrecht

Das Recht der Erneuerbaren Energien ist ein noch recht junges Rechtsgebiet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist gleichwohl in aller Munde, da seine Regelungen von erheblicher Auswirkung auf die von jedermann zu zahlenden Strompreise sind. Für Investoren gibt es vorrangige Abnahmeverpflichtung, aber inzwischen keine langjährig garantierten Einspeisevergütung mehr. Stattdessen werden die Energiemengen heute ausgeschrieben. Politisch wird immer wieder eine Begrenzung des Preisanstiegs über das EEG gefordert.

RA Prof. Dr. Müggenborg hat dieses Rechtsgebiet von Anfang an begleitet und berät und vertritt vor allem Investoren bei der genehmigungsrechtlichen Durchsetzung ihrer Erneuerbaren-Energien-Projekte. Hier kann es um immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, wasserrechtliche Verfahren für Pumpspeicherkraftwerke und Geothermieprojekte bis hinzu bergrechtlichen Fragestellungen gehen.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen, und weiteren Mitheruasgebern ist Prof. Dr. Müggenborg Mitherausgeber des im Erich Schmidt Verlag erschienen Kommentars zum EEG, der nach der Erstauflage von 2010 inzwischen in der 5. Auflage 2018 vorliegt. Der Kommentar erfreut sich großer Beliebtheit in der Fachwelt, da er auf hervorragende Weise die Erläuterung des technischen Grundverständnisses der Erneuerbaren Energien mit den rechtlichen Fragestellungen verbindet.