Häufig geben Schadensfälle die Veranlassung dafür, sich mit dem Umweltrecht zu befassen. Dies gilt nicht nur für Haftungen nach dem UHG, dem BBergG, sondern auch für deliktsrechtliche Schadenersatzansprüche oder für nachbarrechtliche Ansprüche.
Noch im Jahr 2015 soll die sog. Mantelverordnung, die seit rund sieben Jahren diskutiert wird und deren 2. Arbeitsentwurf schon 2012 vorgelegt wurde, verabschiedet werden. Sie wird sowohl eine Noveliierung der Bodenschutz- und Altlatenverordnung als auch eine neue Ersatzbaustoffverordnung und eine Grundwasserverordnung bringen . Diese Regelwerke werden ggf. zu einer Neubewerrtung vorhandener Kontaminationen zwingen und neue Rechtspflichten begründen können. Wir beraten Sie hierzu in allen Fragen.
Die Kanzlei Prof.Müggenborg unterstützt Sie in all diesen Fällen, die häufig vor den Zivilgerichten ausgetragen werden, bei denen aber engste Bezüge zum Umwelt- und Technikrecht bestehen.