

























Umweltschäden und Haftungsfragen sind häufig der Anlass, sich erstmals vertieft mit dem Umweltrecht auseinanderzusetzen. Betroffen sind dabei nicht nur Haftungsfälle nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) oder dem Bundesberggesetz (BBergG), sondern ebenso deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche (etwa nach §§ 823 ff. BGB) sowie nachbarrechtliche Ansprüche im gewerblichen und industriellen Umfeld.
Die seit Jahren diskutierte und inzwischen in Kraft getretene Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz bündelt mehrere Regelwerke – insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die novellierte Bundes‑Bodenschutz‑ und Altlastenverordnung (BBodSchV) – und führt zu einer bundeseinheitlichen Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle sowie des Boden‑ und Grundwasserschutzes. Diese Vorschriften können eine Neubewertung vorhandener Kontaminationen erforderlich machen und zusätzliche Pflichten für Unternehmen auslösen, etwa im Hinblick auf Einbauvoraussetzungen, Materialklassen, Anzeigepflichten und behördliche Kontrollmaßnahmen.
Die Kanzlei Prof. Müggenborg berät Sie in allen damit zusammenhängenden Fragen – von der Einordnung konkreter Schadensfälle über die Bewertung von Altlasten und Bodenverunreinigungen bis hin zur Umsetzung neuer bodenschutz‑ und ersatzbaustoffrechtlicher Anforderungen in Ihrem Betrieb.
In vielen Fällen werden umweltrechtliche Haftungsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten geführt, weisen aber eine enge Verzahnung mit dem öffentlichen Umwelt‑ und Technikrecht auf (insbesondere Immissionsschutz‑, Boden‑ und Wasserrecht). Die Kanzlei Prof. Müggenborg unterstützt Sie in diesen Konstellationen umfassend – sowohl bei der präventiven Risikoanalyse und Vertragsgestaltung als auch bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Interessenvertretung in Umwelt‑, Haftungs‑ und Nachbarschaftsstreitigkeiten.