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Wasser- und Abwasserrecht

Wasser- und Abwasserrecht spielen im Unternehmensalltag eine zentrale Rolle – von der Produktion über die Kühlung und Reinigung bis hin zur Einleitung und Entsorgung von Abwasser. Unternehmen sind auf diesem komplexen und stark europarechtlich geprägten Rechtsgebiet bei der Kanzlei Prof. Müggenborg in guten Händen.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in Verfahren zur Erlangung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen (z.B. für Entnahmen, Einleitungen oder Kühlwassernutzungen), in planfeststellungspflichtigen Wasserausbauvorhaben (z.B. Gewässerausbau, wasserbauliche Anlagen, Hochwasserschutzmaßnahmen), in Fragen der wasserrechtlichen Gefährdungshaftung und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Grundwasser- und Gewässerschäden, bei der Abwasserabgabe und der von den Bundesländern erhobenen Wasserentnahme- bzw. Wassernutzungsentgelte sowie der rechtlichen Überprüfung entsprechender Bescheide.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg bietet Ihnen hierzu Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung auf hohem fachlichen Niveau – von der strategischen Planung über die Antragstellung bis zur Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Gemeinsam mit Ministerialrat a. D. Dr. Konrad Berendes (BMU/BMUV) und Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz (RWTH Aachen) ist RA Prof. Dr. Hans‑Jürgen Müggenborg Herausgeber eines Kommentars zum zum 1. März 2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Erich Schmidt Verlag, Berlin. Der WHG‑Kommentar liegt seit 2017 in zweiter Auflage vor und unterstreicht die ausgewiesene Expertise der Kanzlei im Wasser- und Abwasserrecht. Die dritte Auflage befindet sich in der Erarbeitungspfase.