Prof. Dr. Müggenborg lehrt das Umweltstraf- und -ordnungswidrig-keitenrecht an der Universität Kassel und an der RWTH Aachen.

Umweltstraf- und -ordnungswidrigkeitsrecht

Jedermann kann sich plötzlich und unerwartet mit einem umweltstraf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sehen. Der Vorwurf, gegen Umweltvorschriften verstoßen zu haben, ist angesichts der Komplexität dieses Rechtsgebiets oft schnell erhoben, vor allem dort, wo im Wirtschaftsleben Umweltgüter (Wasser, Luft, Boden usw.) in Anspruch genommen werden, wie es praktisch in allen produzierenden Wirtschaftszweigen der Fall ist.

Zahlreiche Umweltgesetze enthalten Straf- und Bußgeldbestimmungen und im Strafgesetzbuch gibt es gar einen eigenen Abschnitt über Umweltdelikte (29. Abschnitt ab § 324 StGB). Diese zeichnen sich durch eine besondere Nähe zum Umweltverwaltungsrecht aus (der Jurist spricht hier von "Verwaltungsakzessorietät"). Deshalb ist es wichtig, in Ermittlungsverfahren frühzeitig vor allem auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwälte einzuschalten. Dies ist bei der Kanzlei Prof. Müggenborg gewährleistet.

Im Ermittlungsverfahren sind die Chancen für Sie als dem betroffenen Mandanten statistisch nachweisbar am größten. Wenn aber tatsächlich einmal Anklage erhoben werden sollte, dann vertreten wir Sie auch - dies ggf. mit externer Unterstützung - im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung. Dasselbe gilt für Ihre Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Sie sollten bedenken, dass sich an das strafrechtliche Verfahren oft noch weitere Verfahren anschließen können, so etwa eine ordnungsbehördliche Inanspruchnahme oder die Inanspruchnahme durch Geschädigte auf Schadenersatz. Unter bestimmten Bedingungen drohen als Nebenfolgen einer Bestrafung auch berufsrechtliche Konsequenzen, die bis hin zu einem Berufsverbot reichen können. Deshalb ist die qualifizierte Vertretung in solchen Verfahren für Sie auch über das eigentliche Strafverfahren hinaus oft von immenser Bedeutung. Dem trägt die Kanzlei Prof. Müggenborg durch eine ganz eng an Ihren Interessen orientierte Verteidigung Rechnung.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg unterstützt Sie vom ersten Moment an in diesen oft komplexen Verfahren. Die Verwaltungsrechtsbezüge waren in unzähligen Verfahren schon der Schlüssel für eine erfolgreiche Vertretung im Ermittlungsverfahren. Ziel ist es hier, eine Einstellung des gegen Sie gerichteten Verfahrens zu erreichen.

Wird dennoch Anklage erhoben oder ein Bußgeldbescheid erlassen, dann nimmt die Kanzlei Prof. Müggenborg Ihre Interessen bestmöglich wahr und verteidigt Ihre Interessen. Hierbei pflegen wir prinzipiell einen kooperativen Stil auch im Verhältnis zu den Verfolgungsbehörden, denn dies nutzt Ihnen nach unserer Erfahrung im Regelfall mehr als eine auf Konfrontation angelegte Verteidigerstrategie. Im Vordergrund stehen aber immer Ihre Erwartungen und Interessen, so dass im Einzelfall auch einmal anders verfahren werden kann.

Richten sich die Ermittlungen zunächst gegen Unternehmen, ohne dass klar ist, welche Person unternehmensintern verantwortlich ist, dann nehmen wir zunächst die Interessen des Unternehmens wahr und sorgen so für eine Kanalisierung der Ermittlungstätigkeit der Verfolgungsbehörden. Auch begleiten wir Zeugen in polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen und achten hier darauf, dass ihre strafprozessualen Rechte auch voll beachtet werden (was bedauerlicherweise nicht immer selbstverständlich ist!).

RA Prof. Müggenborg lehrt das Umweltstrafrecht regelmäßig an der RWTH Aachen und an der Universität Kassel.