Lärmschutzrecht

Lärmbelastungen gehören zu den schwerwiegendsten Umweltbelastungen, denen Menschen in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt sein können.

Das Lärmschutzrecht ist höchst inhomogen geregelt. So existieren unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Lebensbereiche (z. B. gewerblicher Lärmschutz nach TA Lärm, Nachbarlärm nach den Nachbarrechtsgesetzen und den Landes-Immissionsschutzgesetzen, Freizeitlärm, Verkehrslärm, Fluglärm, Maschinenlärm usw.). Querbezüge zwischen ihnen sind nach der Rechtsprechung nur im Fall von Gesundheitsgefährdungen zu berücksichtigen. Die Kanzlei Prof. Müggenborg unterstützt in allen lärmschutzbezogenen Fragen, die immer auch in Genehmigungsverfahren eine Rolle spielen. Hierbei geht es häufig auch um die Realisierung bestimmter Vorhaben, die selber Lärmschutzkonflikte in ihrer Umgebung auslösen.

Hinzuweisen ist hier auch auf planungsrechtliche Verfahren der Lärmkontingentierung nach DIN 45 691, die wir in großen Planungsverfahren bereits erfolgreich umgesetzt haben. Häufig lässt sich nur darüber eine Fortentwicklung großer Gewerbeansiedlungen - insbesondere in Chemie- und Industrieparks und in Häfen - realisieren.

Auf Wunsch vermitteln wir hier auch den Kontakt zu namhaften Akustikern, die in solchen Verfahren meistens unerlässlich zu beteiligen sind.