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Naturschutz- und Landschaftspflegerecht

Naturschutzrechtliche Fragestellungen spielen in vielen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren eine wesentliche Rolle. Hier berät RA Prof. Dr. Müggenborg Vorhabenträger im Rahmen des Projektmanagements. Das Naturschutzrecht ist ein Bereich, in dem vor allem das europäische Recht (Stichwort: FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) und das internationale Recht (Stichwort: Washingtoner Artenschutzübereinkommen) von erheblicher Bedeutung sind.

Soweit Ihr Vorhaben den Projektbegriff des BNatSchG erfüllt, sind Sie verpflichtet, eine naturschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, was Zeit und Geld kostet. Hier stellen sich häufig schwierige Fragen bei der Klärung des wenig präzisen Projektbegriffs aus § 34 BNatSchG und der zugrunde liegenden FFH-Richtlinie.

Zudem vertritt die Kanzlei Prof. Müggenborg auch Landkreises und Städte in Normenkontrollverfahren, die z. B. gegen Naturschutzgebiets- und Landschaftschutzgebietsverordnungen geführt werden. 

Gemeinsam mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz von der RWTH Aachen ist RA Prof. Dr. Müggenborg Herausgeber eines Kommentars zum Bundes-Naturschutzgesetz im Erich Schmidt Verlag, Berlin. Der Kommentar ist 2011 in erster Auflage erschienen; die aktuelle 4. Auflage stammt aus 2024.