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RA Prof. Dr. jur.
Hans-Jürgen Müggenborg

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Die Kanzlei

Die Kanzlei Prof. Müggenborg bietet deutschlandweit Beratung und Vertretung auf den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts einschließlich des Klimaschutzrechts und dies auf einem hohem rechtswissenschaftlichen Niveau. Davon zeugen eine Vielzahl an Fachpublikationen und Vorträgen und viele zufriedene Mandanten.

Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen des Kanzleigründers Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, der seit mehr als 34 Jahren Unternehmen auf diesen rechtlich schwierigen und anspruchsvollen Gebieten berät und sie in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unterstützt. Eine besondere Expertise im Umweltrecht liegt neben dem Immissionsschutz-, Wasser-, Bodenschutz- und Naturschutzrecht in der Organisation von Chemie- und Industrieparks, wo die Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus bestimmte vertragsrechtliche Vereinbarungen zwingend erfordert.

Im Bereich des Technikrechts spielt vor allem das Inverkehrbringungsrecht mit der Pflicht zur CE-Kennzeichnung von Produkten eine zentrale Rolle. Dieses Recht besitzt einen sehr weiten Anwendungsbereich, ist aber nicht allen Marktteilnehmern im erforderlichen Umfang bekannt. Inverkehrbringungsverbote der Marktaufsicht können die unangenehme Folge sein. 

Im Oktober 2016 startete das Team "Die Störfallexperten". Hier hat RA Prof. Müggenborg die wohl besten Köpfe Deutschlands auf dem Gebiet der Störfallvorsorge und der Störfallabwicklung zu einem schlagkräftigen Team geformt. Dieses Team besitzt aufgrund jahrezehntelanger Erfahrungen seiner Mitglieder das notwendige Know How, um eingetretene Störfälle sachkundig abzuwickeln, Unternehmen so zu organisieren, dass sie den störfallrechtlichen Pflichten entsprechen und dass Störfallübungen stattfinden. Außerdem berät das Team Vorhabenträger und auf Wunsch auch Genehmigungsbehörden bei der Beantwortung der schwierigen Frage nach den "angemessenen Sicherheitsabständen" zwischen Störfallanlagen und schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Hauptverkehrswegen. Denn diese Frage beantwortet auch das aktuelle Störfallrecht noch lange nicht, nachdem die geplante TA ABstand in eiuem Planspiel gescheitert ist. Gleichwohl gibt es unzählige Genehmigungsverfahren, in denen die Problematik rechtssicher gehandhabt werden muss. Dabei hilft das Team der Störfallexperten. Das Deutsche Anwaltsblatt hat über die deutschlandweit einzigartige Initiative in Heft 1/2019 berichtet.

Dagegen wurde das im Oktober 2014 gestartete Geschäftsfeld "Widerruf von Immobiliendarlehen" unterdessen geschlossen, nachdem der Gesetzgeber im Juni 2016 auf Druck der Bankenwelt das ewige Widerrufsrecht abgeschafft hat. Zahlreiche Banken hatten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt, so dass Darlehensverträge oft noch Jahre später widerrufen werden konnten. Zinsen und eine eventuell gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung konnten zurückverlangt werden, was heute nur noch für einen begrenzten Zeitraum funktioniert.

Zudem ist Prof. Dr. Müggenborg in der Hochschulausbildung (Honorarprofessor der RWTH Aachen und bis Ende 2020 Lehrbeauftragter der Universität Kassel) und als (Vorstands-)Mitglied in anwaltlichen Interessenvertretungen engagiert. Als Vorsitzender des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein nimmt er ggf. schon frühzeitig zu geplanten Gesetzesvorhaben auf Bundes- und auf EU-Ebene Stellung und achtet gemeinsam mit neun weiteren Spezialisten des Umweltrechts auf Vollziehbarkeit, Verfassungs- und EU-Gemäßheit  neuer Vorschriften.