Seit mehr als 35 Jahren - zunächst als Student, später als Referendar und Assistent des Instituts für Umwelt und Technikrecht der Universität Trier (IUTR) und seit 1990 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht - verfolgt RA Prof. Dr. Müggenborg intensiv die Entwicklung des Umwelt- und Technikrechts. Auf diesen Rechtsgebieten hat er vielfältig publiziert; sie sind das zentrale Thema seiner anwaltlichen Tätigkeit.
Das Umwelt- und Technikrecht etablierte sich in den 1980er Jahren als eine feste Größe auch in der Juristenausbildung. Schon früh hat sich der Kanzleigründer Prof. Dr. Müggenborg auf diese Gebiete spezialisiert; so hat er an der ersten Umweltrechtsvorlesung, die es in Deutschland gab, teilgenommen (1984 an der Universität Trier bei Prof. Dr. Michael Kloepfer). Nach seinem Studium war er zwei Jahre als Assistent des Geschäftsführenden Direktors des IUTR (Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier) tätig und damit zur Geburtsstunde dieses ersten rechtswissenschaftlichen Instituts, das sich dezidiert mit den vielfältigen Fragen des Umwelt- und Technikrechts befasst hat und heute leider nicht mehr besteht.
In den Jahren seiner Anwaltstätigkeit hat Prof. Dr. Müggenborg zielgerichtet Mandate aus diesen Bereichen betreut und damit seine zuvor in der Rechtswissenschaft erworbenen Spezialkenntnisse in praktischer Anwendung ausgebaut. Häufig geht es dabei um die Beratung von Unternehmen über rechtskonformes Verhalten in den genannten Rechtsbereichen bis hin zu Fragen der "Environmental Compliance".
Selbstverständlich werden auch Verfahren vor Behörden und Gerichten sachkundig betreut. Zudem bestehen Erfahrungen im Rahmen der sog. Umwelt-due-diligence, u. a. aus dem Verkauf kompletter Industrieparks und der anspruchsvollen Vertragsgestaltiung in der Situation von Chemie- und Industrieparks.
Seit dem Jahr 2000 unterrichtet Prof. Dr. Müggenborg Studierende auf diesen Fachgebieten, so an der Universität Kassel und an der RWTH Aachen.