Die Wahrnehmung der Organisationsverantwortung im Unternehmen ist angesichts einer Vielzahl an Pflichten eine komplexe Aufgabenstellung. Fehler in diesem Bereich werden von der Rechtsprechung unter dem Begriff des Organisationsverschuldens hart sanktioniert und können sogar zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Geschäftsführern, Vorständen oder Mitarbeitern mit Führungsverantwortung im Unternehmen führen. 

Viele suchen die Lösung in Managementsystemen, doch zeigt die Praxis, dass manche Systeme die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen können. Eine Möglichkeit zur Haftungsentlastung bietet ein Compliance-Check, der von externen Fachleuten im Unternehmen durchgeführt wird. Mithilfe des so erzeugten Compliance-Reports können sich Verantwortungsträger zumindest vor dem Vorwurf eines grob fahrlässigen Verschuldens schützen.

Die Kanzlei Prof. Müggenborg bietet in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberaterin Alexandra Piller die Durchführung eines Compliance-Checks in Ihrem Unternehmen an. Anhand eines festgelegten Systems an Themen und Fragestellungen durchleuchten wir wesentliche Teile Ihres Unternehmens. Stoßen wir auf Defizite, können Sie diese abstellen. Erkennen wir keine Defizite, dokumentieren wir das in einem ausführlichen Compliance-Bericht. Wenn ein solcher Bericht auch keine hundertprozentige Sicherheit garantieren kann, dass in Ihrem Unternehmen alles nach Recht und Gesetz abläuft, es dokumentiert er aber, dass Sie sich intensiv mit der Rechtssicherheit Ihrer Unternehmensorganisation auseinandergesetzt haben. Das schützt Sie weitgehend vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit, die zu einer persönlichen, auch strafrechtlichen Verantwortung führet und die mit dem Verlust des Versicherungsschutzes verbunden ist. Bei leichter Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz dagegen voll wirksam. 

 

 

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