

























Das Haftungsrecht gehört zu den zentralen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei Prof. Müggenborg, weil es in nahezu allen von uns betreuten Rechtsgebieten – vom Umwelt‑ und Technikrecht über das Produktsicherheitsrecht bis hin zum allgemeinen Zivil‑ und Verwaltungsrecht – eine entscheidende Rolle spielt.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl bei vertraglichen als auch bei außervertraglichen (deliktischen) Ansprüchen – angefangen beim Verkehrsunfall‑ und allgemeinen Schadensersatzrecht über das Umwelthaftungsrecht bis hin zur Produkthaftung und komplexen Produzentenhaftung. Dazu gehören insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Organisationspflichten, Konstruktions‑ und Fabrikationspflichten, Instruktions‑ und Produktbeobachtungspflichten nach § 823 BGB,wenn durch Produkte, Anlagen oder technische Systeme Rechtsgüter Dritter (Leben, Gesundheit, Eigentum) beeinträchtigt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Situationen, in denen Mitarbeiter oder Führungskräfte eines Unternehmens persönlich mit Haftungs- oder Regressansprüchen konfrontiert werden – sei es durch das eigene Unternehmen, durch Haftpflichtversicherer oder durch Geschädigte. Hier prüfen wir sorgfältig die Reichweite der persönlichen Verantwortung, die Anwendung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs sowie die Grenzen der Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten.1
Auf dieser Grundlage schützen wir Sie vor überzogenen oder unberechtigten Regressforderungen und beziehen die einschlägige Rechtsprechung systematisch in die Argumentation ein.
Auch beraten wir dazu, wie Sie Ihr Unternehmen möglichst optimal vor Haftungsansprüchen schützen können. Dazu gehört vor allem auch eine "gerichtsfeste" Unternehmensorganisation.
Darüber hinaus beraten wir Sie vorausschauend dazu, wie Sie Ihr Unternehmen möglichst effektiv gegen Haftungsrisiken absichern können. Ein wesentlicher Baustein ist eine „gerichtsfeste“ Unternehmensorganisation, die insbesondere klare Verantwortlichkeiten, geeignete Kontroll‑ und Dokumentationsstrukturen sowie belastbare Prozesse im Produkt‑, Umwelt‑ und Arbeitsschutzrecht verankert. So reduzieren Sie das Risiko von Schadensfällen und begrenzen zugleich die persönliche wie unternehmerische Haftung.
RA Prof. Dr. Müggenborg verbindet hierbei langjährige praktische Erfahrung mit wissenschaftlicher Expertise zur Produzenten‑, Umwelt‑ und Organisationshaftung und steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner für alle haftungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.