Am 03. April 2014 findet im Haus des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg, ein Erfahrungsaustausch für Sachverständige und Störfallbeauftragte statt. RA Prof. Dr. Müggenborg spricht dort zum Verhältnis des Immissionsschutz- zum Arbeitsschutzrecht und den daraus abzuleitenden Konsequenzen bei der Festlegung von Beurteilungspunkten nach der TA Luft. Nähere Informationen und Anmeldung hier.
RA Prof. Dr. jur.
Hans- Jürgen Müggenborg
T +49 (0)241 9367 3300
F +49 (0)241 9367 3310
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