RA Prof. Dr. Müggenborg spricht am 20. März 2014 zum dem in Industrieparks häufig relevant werdenden Thema der Festlegung von Beurteilungspunkten innerhalb des Industrieparks. Er wird hier nachweisen, dass Beurteilungspunkte aus europarechtlichen Gründen nur außerhalb des Industrieparks festgesetzt werden dürfen; innerhalb der Industrieparks gelten dagegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Nähere Informationen und Anmeldung hier.
RA Prof. Dr. jur.
Hans- Jürgen Müggenborg
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